Waffenrechtliche Anträge


Zuständigkeit

§14 WaffG Anträge für Mitglieder mit Wohnsitz in Berlin

Stefan Loboda
Adolfstr. 13
14165 Berlin

§14 WaffG  Anträge für Mitglieder mit Wohnsitz in Brandenburg

Sebastian Mellmann
Wetzlarer Str. 17
14197 Berlin

Allgemeines

    1. Die Anträge müssen vollständig und leserlich ausgefüllt werden. Abänderungen der Vordrucke sind nicht zulässig.
    2. Dem Antrag ist ein mit 0,85 € frankierter Rückumschlag beizulegen, der für die Zusendung der Bescheinigung verwendet wird.
    3. Erstantragsteller legen eine Kopie der Waffensachkundeprüfung bei.
    4. Jedem Antrag ist eine Kopie der Schießnachweise der letzten 12 Monate
      beizufügen.
    5. Die Beantragung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erfolgt grundsätzlich nur über die Erst-SLG des Mitgliedes.
    6. Zur besseren Erreichbarkeit des Antragstellers ist die Telefon/Handy Nr.
      mit anzugeben.
    7. Der Antrag muss vor Einreichung auf sachliche Fehler und Vollständigkeit
      durch den SLG Leiter geprüft werden (z.B. Anzahl Schießtermine, Waffen im
      Bestand des Antragstellers etc.)

Antrag waffenrechtliches Bedürfnisses gem. §14 WaffG

Formulare zum Erwerb, Verkauf, Transport erlaubnisspflichtiger Waffen


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Temporäre Überlassung / Transport (§38 Abs. 1e)